Tupperware 30-Jahre-Garantie & Umtausch – aktuelle Regelung
Viele Kundinnen und Kunden kennen noch die frühere „30-Jahre-Garantie“ von Tupperware und fragen sich, ob sie defekte Produkte noch umtauschen können. Durch die Insolvenz der früheren Tupperware-Organisation und den Neustart als Tupperware Europa haben sich die Garantiebedingungen jedoch grundlegend geändert.
Wichtig zu wissen: Die alte 30-Jahre-Garantie für Produkte, die vor der Insolvenz gekauft wurden, gilt nicht mehr. Ein Umtausch oder eine Reklamation auf Basis dieser früheren Garantie ist heute nicht mehr möglich.
Was war die frühere 30-Jahre-Garantie?
Über viele Jahre hat Tupperware für ausgewählte Produkte eine großzügige „30-Jahre-Garantie“ gewährt. Bei bestimmten Material- oder Herstellungsfehlern wurden Artikel über Berater:innen oder Servicestellen ausgetauscht. Diese Regelung bezog sich auf die damaligen Strukturen von Tupperware in Deutschland und anderen Ländern.
Diese Garantie war eine freiwillige Herstellergarantie – also ein zusätzliches Versprechen des Herstellers, das über die gesetzliche Gewährleistung hinausging. Mit der Insolvenz der alten Tupperware-Gesellschaften ist diese alte Garantie jedoch erloschen.
Warum gibt es die 30-Jahre-Garantie nicht mehr?
Nach der Insolvenz der früheren Tupperware-Organisation wurden Markenrechte und Geschäftsbereiche neu geordnet. Heute ist Tupperware Europa mit Sitz in Frankreich für den Vertrieb zuständig und baut das Geschäft Schritt für Schritt neu auf.
Die neue Organisation übernimmt die alten Garantieversprechen der früheren Gesellschaften nicht. Das bedeutet konkret:
- Die frühere 30-Jahre-Garantie wird nicht fortgeführt.
- Alte Garantiefälle können nicht mehr über Tupperware abgewickelt werden.
- Auch wir bei Tupperland können keine Garantieanträge auf Grundlage der ehemaligen 30-Jahre-Garantie stellen oder bearbeiten.
Was bedeutet das für Produkte, die du vor der Insolvenz gekauft hast?
Hast du Tupperware-Produkte, die du vor der Insolvenz der früheren Tupperware-Organisation gekauft hast, gilt die alte 30-Jahre-Garantie heute nicht mehr. Ein Umtausch oder eine Ersatzlieferung auf Basis dieser früheren Garantie kann daher nicht mehr durchgeführt werden – weder direkt bei Tupperware noch über Tupperland.
Unabhängig davon kann für solche Produkte ggf. noch die gesetzliche Gewährleistung beim ursprünglichen Verkäufer gelten (also bei dem Händler, bei dem du damals gekauft hast), sofern die Fristen noch nicht abgelaufen sind. Bitte wende dich in solchen Fällen direkt an diesen Verkäufer.
Bitte schicke uns keine defekten Artikel unaufgefordert zu, da wir im Rahmen der alten 30-Jahre-Garantie leider keinen Austausch mehr veranlassen können.
Gesetzliche Gewährleistung vs. Herstellergarantie
Es ist wichtig, zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie zu unterscheiden:
- Die gesetzliche Gewährleistung ist in den Verbraucherschutzgesetzen geregelt (in der EU in der Regel 2 Jahre) und gilt gegenüber dem Verkäufer. Sie schützt dich, wenn ein Produkt schon bei Übergabe einen Mangel hatte.
- Die frühere 30-Jahre-Garantie war eine freiwillige zusätzliche Garantie von Tupperware als Hersteller. Diese freiwillige Garantie gibt es in der alten Form nicht mehr.
Für Käufe bei Tupperland gilt selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen. Details findest du in unseren AGB. Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Neue 10-Jahre-Garantie von Tupperware Europa (ab 1. April 2025)
Laut aktuellen Informationen von Tupperware Europa genießen Tupperware-Produkte, die ab dem 1. April 2025 verkauft werden, eine 10-jährige Handelsgarantie gegen Herstellungsfehler, sofern sie gemäß den Nutzungsempfehlungen verwendet werden.
Wichtig dabei:
- Die neue 10-Jahre-Garantie gilt nur für Produkte, die ab diesem Datum verkauft werden.
- Ältere Produkte mit Kaufdatum vor dem 1. April 2025 fallen nicht unter diese neue Garantie.
- Die Abwicklung der Garantie erfolgt über die Händler-Website von Tupperware Europa und deren Nutzungs- und Garantiebedingungen.
- Einige Produktgruppen sind von der 10-Jahre-Garantie ausgenommen (z. B. bestimmte elektronische Produkte, Klingen, Reiben, Mikrofaserartikel oder bestimmte Antihaft-Beschichtungen).
